Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) -
Das Bundesförderprogramm, was beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt ist, bietet eine attraktive, finanzielle Unterstützung für den Neubau von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sowie zur Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Das Ziel ist, Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Neben herkömmlichen „warmen“ Wärmenetzen wird auch kalte Nahwärme sowohl in Neubaugebieten als auch für eine bestehende Bebauung gefördert. Ein wesentliches Kriterium ist die Anzahl der zu versorgenden Einheiten mit mindestens 17 Gebäude oder mindestens 101 Wohneinheiten.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Im Modul 1 wird für den ersten Schritt zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie 50 % der förderfähigen Ausgaben (max. 2 Mio. Euro) gefördert. Gerne unterstützen wir bereits fachlich in der Antragstellung und beraten zur Abgrenzung des zu untersuchenden Versorgungsgebiets insbesondere im Bestand. Außerdem schlagen wir gerne sinnvolle Versorgungsvarianten, die sich für das Versorgungsgebiet eignen, zur Untersuchung vor. Den Fokus legen wir dabei auf kostenstabile und von Beginn an klimaneutrale Wärmeversorgungslösungen.
Leistungsbeschreibung einer Machbarkeitsstudie (BEW Modul 1) für neu zu errichtende Wärmenetze
Förderfähig sind für ein neu zu errichtendes Wärmenetz die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sowie Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI. Wir empfehlen Ihnen zunächst eine Förderung für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Modul 1a) zu beantragen. Zeichnet sich eine technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit eines Wärmeverbunds ab, sollte ein Aufstockungsantrag für die nächsten Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 der HOAI beantragt werden (Modul 1b).
In einer Machbarkeitsstudie werden in einer vergleichenden Betrachtung einer oder mehrerer gemeinsamen Wärmeversorgungsvarianten eine dezentrale Wärmeversorgung als Basisvariante [KK2] gegenübergestellt. Alle untersuchten Varianten werden so konzipiert, dass sie die die gesetzlichen Mindestanforderungen für eine zukünftige Wärmeerzeugung nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz einhalten. Grundsätzlich kommen Varianten einer kalten Nahwärme und einer „warmen“ Nahwärme in Frage. Die Versorgungsvarianten werden hinsichtlich ihrer rechtlichen und technischen Realisierbarkeit, ihrer Wirtschaftlichkeit (angelehnt an VDI 2067) und ihrer Klimabilanz bewertet.
Für eine kalte Nahwärmeversorgung kommt als Wärmequelle z. B. Abwasserwärme oder oberflächennahe Geothermie in Frage. Eine solche Niedertemperaturquelle wird in ein ungedämmtes Leitungssystem gespeist, die von den angeschlossenen Gebäuden für ihre dezentralen Wärmepumpen als gute Wärmequelle zur Beheizung bezogen wird. In Verbindung mit einer Flächenheizung, wie sie vor allem in Neubauten zum Einsatz kommt, können darüber hinaus diese Gebäude passiv temperiert werden. Im Bestand werden ggf. weitere Anpassungsmaßnahmen benötigt, um einen besonders energieeffizienten Betrieb der Wärmepumpe zu erreichen. Die Optimierungsmöglichkeiten in typischen Bestandsgebäuden werden dazu erläutert.
In einer „warmen“ Nahwärme befindet sich eine Heizzentrale (z. B. Biomassekessel, Solarthermie-Freiflächenanlage, etc.), die ihre erzeugte Wärme über ein gedämmtes Leitungssystem zu den angeschlossenen Gebäuden mit einer Hausübergabestation zu deren Wärmeversorgung liefert. Aufgrund des höheren Temperaturniveaus liegen nennenswerte Wärmeverluste vor, die ebenfalls von der Heizzentrale zu tragen sind.
LowEx-Nahwärme arbeitet mit niedrigeren Systemtemperaturen als eine „warme“ Nahwärme, um geringere Verluste zu erzielen. In der Regel kommen als zentrale Wärmeerzeuger Groß-Wärmepumpen zum Einsatz, die beispielsweise Abwasserwärme, oberflächennahe Geothermie oder Außenluft als Wärmequelle nutzen. Auch hier ist das erdverlegte Leitungssystem gedämmt und die angeschlossenen Gebäude mit einer Hausübergabestation ausgestattet. Wegen der geringeren Netztemperaturen werden in den Gebäuden entsprechend niedrige Heizsystemtemperaturen benötigt, die in Bestandsgebäude mit zusätzlichen Anpassungsmaßnahmen erreicht werden können.
Zunächst wird als Grundlage der Vergleichsbetrachtung der Wärmeverbrauch der zu versorgenden Gebäude im Gebiet ermittelt. Im Falle eines Neubaugebiets werden für die vorgesehene Bebauung (Anzahl und Art der Gebäude sowie Wohnfläche) und den zu erwartenden Energiestandard mithilfe von entsprechenden Kennwerten die Wärmeleistung und der Jahreswärmeverbrauch abgeschätzt. Für den Bestand wird über eine Befragung der Gebäudeeigentümer:innen ergänzt um eine gebäudetypologische Analyse in Verbindung mit statistischen Literaturwerten der Wärmeverbrauch abgeleitet.
In Abstimmung mit dem Kunden können für das definierte Versorgungsgebiet bei Bedarf verschiedene Netzgrößen untersucht werden. Während für ein Neubaugebiet eine Anschluss- und Nutzungspflicht möglich ist, wird für ein Bestandsquartier die Anschlussquote variiert.
In der Potenzialermittlung wird die Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien (z. B. Geothermie, Abwasserwärme, etc.) für das Untersuchungsgebiet analysiert. Falls im Verlauf der Studienerstellung eine Variante basierend auf geothermischem Potenzial als technisch, wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Versorgungslösung erscheint, wird deren Konkretisierung (geologische Bewertung der Umsetzbarkeit, Dimensionierung des Erdwärmesondenfelds) erst nach Grundsatzbeschluss nach Vorlage der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie angegangen. Mit den Erkenntnissen eines geologischen Gutachtens wird die Machbarkeitsstudie aktualisiert.[KK3] Im Rahmen der Soll-Analyse wird im technischen Konzept die wesentlichen Komponenten der Varianten dimensioniert. Anschließend wird die Energiebilanz mit den jeweiligen Energieströmen aufgestellt. Daraus werden die Primärenergie- und CO2e-Einsparung abgeleitet.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgen angelehnt an die VDI-Richtlinie 2067. Zur Abschätzung der Investitionskosten werden Richtpreise bei führenden Herstellern angefragt und plausibilisiert. In einer Vollkostenbetrachtung werden die Variante vergleichend gegenübergestellt. Die jährlichen Kosten und Erlöse werden für jede Variante dargestellt sowie vergleichend für das gesamte Netzgebiet gegenübergestellt. Geeignete Förderprogramme werden in den Berechnungen berücksichtigt und benannt, insbesondere die Förderung nach BEW wird berücksichtigt. Der kostenbasierte Variantenvergleich soll als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte dienen.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist optional die Entwicklung von Maßnahmen zur Bürgereinbindung förderfähig. Dies ermöglicht, frühzeitig eine Bürgerbeteiligung für eine netzgebundene Wärmeversorgung im Bestand zu planen, die es zur Aufgabe hat, mit Informationen die Akzeptanz zu stärken und gleichzeitig die Akquise zu beginnen.
Begleitend zur Erstellung der Machbarkeitsstudie finden Zwischenbesprechungen zur Beratung und Entscheidungsfindung statt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden gemäß der Richtlinie in einem schriftlichen Bericht dokumentiert sowie in einem politischen Gremium präsentiert.
