Image by MichaelPointner from Pixabay

Integrierte Vorreiterkonzepte

„Integrierte Vorreiterkonzepte“ wurden im Rahmen der Kommunalrichtlinie im Bereich Klimaschutz gefördert. Sie waren ambitionierter in Bezug auf Klimaschutzkonzepte, da sie von den Zielen her gedacht haben:
Es soll 100% Klimaschutz betrieben und 0% Emissionen für das gesamte Gebiet der Kommune bis zum Jahr 2040 erreicht werden. Für die Verwaltung soll die Treibhausgasneutralität schon bis zum Jahr 2035 erreicht werden. Kommunen, die bereits ein Klimaschutzkonzept bis zum 31.12.2016 abgeschlossen haben, sind antragsberechtigt gewesen. Sie sollten im Vorreiterkonzept ihre Klimaschutzstrategie aktualisieren und anspruchsvollere Maßnahmen ausarbeiten.

Antragsberechtigt waren neben Kommunen unter anderem auch öffentliche Einrichtungen, Einrichtungen öffentlicher Vereine oder religiöse Gemeinschaften mit Körperschaftsstatus. Es wurden bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert, bis zu 90% sind für finanzschwache Kommunen und Antragssteller aus Braunkohlegebieten möglich gewesen.

Die Transferstelle Energie unterstützt die Antragsteller fachlich in allen Bereichen des Integrierten Vorreiterkonzepts:

  • Ist-Analyse und Energie- und Treibhausgasbilanz nach BISKO-Standard
  • Potenzialanalyse und Szenarien bis 2040
  • Festlegung von Treibhausgas-Minderungszielen
  • Unterstützung bei der Beteiligung von Akteuren
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Maßnahmen für verschiedene Handlungsfelder
  • Potenzialanalyse, Handlungsstrategie und Maßnahmen „klimaneutrale Kommunalverwaltung“ bis spätestens 2035
  • Verstetigungsstrategie und Controlling-Konzept
  • Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Als Referenzen in der Erstellung von Integrierten Vorreiterkonzepten sind das erfolgreich abgeschlossene Konzept für den Landkreis Mayen-Koblenz zu nennen sowie das, sich aktuell in Bearbeitung befindende Konzept für die Verbandsgemeinde Wörrstadt. 


Referenzen

Layout 6


Aktuelles

Layout 6