Klimaschutzkonzepte
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) lassen sich verschiedene Konzepte fördern, mit denen Klimaschutzpotentiale vor Ort identifiziert, lokale Akteure eingebunden und klimafreundliche Modernisierungen vorangetrieben werden können.
Dazu zählt u.a. das Erstellen eines Klimaschutzkonzeptes sowie die Schaffung einer Stelle im Klimaschutzmanagement über zwei Jahre. Die Förderquote hierfür liegt bei 70% bzw. 90% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten. In die Förderung fallen u.a. Ausgaben für Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Akteursbeteiligung und die Vergütung von externen Dienstleistungen.
Über die Kommunalrichtlinie wird zudem das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement- und konzept gefördert. Dies beinhaltet die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept über maximal drei Jahre. Des Weiteren kann die Erstellung von Fokuskonzepten gefördert werden, die sich auf die Bereiche Mobilität oder Abfallwirtschaft beziehen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, aber auch z.B. Hochschulen, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen.
Die Transferstelle Energie unterstützt die Antragssteller in all den Bereichen, die von externen Dienstleistern durchgeführt werden können.



