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Förderung zur Aktualisierung alter
Klimaschutzkonzepte

Das bedeutet: Antragstellende Kommunen, die ein solch altes Konzept haben, können nun einen Förderantrag für ein Erstvorhaben nach 4.1.8. a) der Kommunalrichtlinie stellen. Potenzialanalysen, Szenarien und Maßnahmen können somit an den aktuellen Klimaschutzzielen neu ausgerichtet werden.

Für die Aktualisierung solcher veralteten Konzepte sind Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben möglich, für finanzschwache Kommunen sogar von bis zu 90 %. Gefördert werden unter anderem der Einsatz von Fachpersonal (in Form einer Klimaschutzmanager:in) sowie bei Bedarf die Einbindung von externen Dienstleistern.

Melden Sie sich gern für Informationen und Fragen zu den Fördermöglichkeiten oder für ein unverbindliches Beratungssgespräch bei unserem Ansprechpartner für den Kommunalen Klimaschutz, Jakob Baumann unter +49 6721 9842413 oder j.baumann@tse-energie.org